Grünwelt Strom Kündigen
Stromkonfektionierung GrünweltStrom-/Grünwelt vernachlässigt Stornierung per E-Mail
Nach BGH, 14.07.2016 - III AG 387/15 und Grünwelt AG ist eine Beendigung in schriftlicher Form (z.B. E-Mail) hinreichend. Allerdings beharrt Stromio/Grünwelt auf der geschriebenen Form (Brief), sammelt den Schreiben aber nicht.
Meine Hinweise in einer E-Mail vom 19.01.2017 und eine neue Stornierung per Formular vom 20.01.2017 blieben bisher ungeklärt. Deshalb habe ich mich entschieden, auch die schriftliche Form (d.h. einen Brief) zu verfassen und damit die Mitteilung zum dritten Mal vorzutragen. Stromio/Grünwelt nimmt die Mail nicht entgegen, so dass meine Stornierung nicht berücksichtigt wird.
Stromio/Grünwelt wurde heute eine Deadline bis zum 03.02.2017 zur Bestätigung der Beendigung eingeräumt. Durch die Bereitstellung dieser Informationen sichern Sie zu, dass Sie die Urheberrechte haben und nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Durch die Bereitstellung dieser Informationen sichern Sie zu, dass Sie die Urheberrechte haben und nicht die Rechte Dritter verletzt werden.
Abbrechen, wenn du dich bewegst
Im Hinblick auf den Stromvertrag müssen einige Punkte beim Wechsel geklärt werden. Auch der Altvertrag kann in die neue Ferienwohnung übertragen werden. Liegt eine so genannte Verlagerungsklausel vor, so wird im Falle einer Verlegung ein besonderes Kündigungsrecht gewährt oder die Verlegung wird als Anlass angesehen, den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen zu können.
Sämtliche Förmlichkeiten, einschließlich der Terminierung mit dem früheren Netzwerkbetreiber, werden in der Praxis durch den neuen Provider abgewickelt.